Daten eingeben
Seit 2022 hat das Alter keinen Einfluss mehr auf die Frist.
Arbeitgeber → Arbeitnehmer
1 Monate zum Monatsende
Gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB
Arbeitnehmer → Arbeitgeber
4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Gesetzlich (vertraglich kann abweichendes gelten)
ℹ️ Ihr Ergebnis
Bei 5 Jahren Beschäftigungsdauer muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 1 Monate zum Monatsende einhalten.
Kündigungsfristen nach Beschäftigungsdauer
* Ihr aktueller Zeitraum ist grün hervorgehoben. Monate sind als Dezimalwert dargestellt (0.5 = 2 Wochen).
Häufig gestellte Fragen
Was gilt in der Probezeit?▼
In der Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen.
Gilt das Alter für die Kündigungsfrist?▼
Seit 2022 (Reform des § 622 BGB) ist das Alter für die gesetzliche Kündigungsfrist nicht mehr relevant. Nur die Beschäftigungsdauer zählt.
Kann der Vertrag längere Fristen vorsehen?▼
Ja, Arbeitsverträge können längere Kündigungsfristen vereinbaren. Diese sind für den Arbeitnehmer maximal 4 Wochen zum Monatsende.
Was ist eine außerordentliche Kündigung?▼
Bei wichtigem Grund (z.B. Diebstahl, Betrug) kann fristlos gekündigt werden. Die 2-Wochen-Frist für die Erklärung muss beachtet werden.